
Unionswarenstatus · Sportboote
Der belastbare Nachweis für Ihr Sportboot.
Ob beim Verkauf Ihres Sportbootes oder gegenüber den Zollbehörden – entscheidend ist, dass Sie den Unionswaren-Status Ihres Bootes jederzeit nachweisen können. Fehlt dieser Nachweis, kann Einfuhrumsatzsteuer nacherhoben sowie der Verkauf erheblich erschwert werden. Deshalb sollte jeder Sportbooteigner über einen belastbaren Nachweis verfügen. Was viele Bootseigner als „Mehrwertsteuernachweis“ oder „VAT-paid-Status“ kennen, wird zollrechtlich über den EU-Warenstatus beurteilt. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass es hierfür bislang keinen europaweit einheitlichen Nachweis gibt. Wir schließen diese Lücke: Unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen Ihren individuellen Sachverhalt, erstellen einen belastbaren Nachweis des Unionswarenstatus, dokumentieren den Mehrwertsteuer-Status und beantragen auf Wunsch ein T2L-Zolldokument.

WANN SIE EINEN BELASTBAREN NACHWEIS BENÖTIGEN
UNSERE EINSTANDSGARANTIE
Wir stehen für unsere rechtliche Bewertung ein.
Sollte eine Zollbehörde unsere Bewertung angreifen, vertreten wir Sie gegenüber den Zollbehörden. Soweit erforderlich unterstützen wir bei der Beschaffung geeigneter Nachweise.
UNSER VERFAHREN
- 1Daten eingeben und Unterlagen hochladen
- 2Nachweislage wird geprüft
- 3Anwaltliche Verifizierung
- 4Statusdokument beantragen
- 5Vertretung ggü. Zollbehörden, falls erforderlich

