Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Unionswarenstatus, dem Statusdokument und dem Ablauf auf mwst-boot.org.

Was ist der Unionswarenstatus?

Der Unionswarenstatus bestätigt, dass sich ein Sportboot zollrechtlich im freien Warenverkehr der Europäischen Union befindet. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass für das Boot grundsätzlich keine Einfuhrabgaben mehr anfallen. Viele Bootseigner kennen dieses Thema als „Mehrwertsteuernachweis“ oder „VAT-paid-Status“. Tatsächlich geht es zollrechtlich jedoch um den Unionswarenstatus, dessen Nachweis häufig anhand verschiedener Dokumente und der individuellen Historie des Bootes geführt werden muss. Da es hierfür bislang keinen europaweit einheitlichen Standardnachweis gibt, ist die Dokumentation des Unionswarenstatus häufig Gegenstand einer individuellen rechtlichen Prüfung.

Was ist ein Statusdokument?

Ein Statusdokument ist eine anwaltliche Dokumentation des Unionswarenstatus Ihres Sportbootes. Es fasst die vorliegenden Unterlagen, die Eigentums- und Nutzungshistorie sowie die zollrechtlich relevanten Umstände zusammen und bewertet, ob der Unionswarenstatus nach den vorliegenden Nachweisen belegbar ist. Das Statusdokument dient als belastbare Dokumentation gegenüber Käufern, Banken, Versicherungen und – je nach Einzelfall – auch gegenüber Zollbehörden. Jedes Statusdokument wird individuell für Ihr Sportboot erstellt und ist keine automatisch erzeugte Standardbescheinigung. Vor der Erstellung erfolgt eine anwaltliche Prüfung aller eingereichten Unterlagen.

Wann brauche ich einen Nachweis des Unionswarenstatus?

Ein Nachweis des Unionswarenstatus wird immer dann wichtig, wenn Sie belegen müssen, dass sich Ihr Sportboot zollrechtlich im freien Warenverkehr der Europäischen Union befindet. Fehlt ein belastbarer Nachweis, können Zweifel am zollrechtlichen Status des Bootes entstehen. Typische Situationen sind: beim Verkauf Ihres Sportbootes, bei einer Zollkontrolle, nach einem Aufenthalt außerhalb des Zollgebiets der EU, bei einem Flaggenwechsel, im Rahmen einer Finanzierung oder Versicherung, wenn Käufer, Behörden oder andere Beteiligte einen Nachweis verlangen. Da es bislang keinen europaweit standardisierten Nachweis für den Unionswarenstatus von Sportbooten gibt (außer T2L Frachtpapier), empfiehlt es sich, die Nachweislage frühzeitig prüfen und dokumentieren zu lassen. Der Nachweis ist relevant beim Verkauf, Kauf, Finanzierung, Versicherung, Flaggenwechsel, Zollkontrollen sowie bei Brexit-Konstellationen und Einfuhr-/Ausfuhrfragen.

Was ist der Unterschied zwischen „VAT-paid“ und Unionswarenstatus?

„VAT-paid“ ist kein zollrechtlich definierter Rechtsbegriff, sondern eine im internationalen Yachtmarkt gebräuchliche Bezeichnung. Gemeint ist damit meist, dass für ein Sportboot die Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Der Unionswarenstatus ist dagegen ein zollrechtlicher Begriff. Er beschreibt, ob sich ein Sportboot im freien Warenverkehr der Europäischen Union befindet und somit grundsätzlich als Unionsware gilt. Die Zahlung der Mehrwertsteuer kann ein wichtiges Indiz für den Unionswarenstatus sein, beide Begriffe sind jedoch nicht identisch. Ob ein Sportboot den Unionswarenstatus besitzt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls und den verfügbaren Nachweisen ab. Im Yachtmarkt werden die Begriffe „VAT-paid“ und „Unionswarenstatus“ häufig gleichgesetzt. Rechtlich ist diese Gleichsetzung jedoch nicht in jedem Fall zutreffend.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Sie müssen nicht alle Unterlagen besitzen. Für die Prüfung reichen zunächst alle Dokumente aus, die Ihnen zu Ihrem Sportboot vorliegen. Unsere automatisierte Vorprüfung und die anschließende anwaltliche Prüfung bewerten, ob diese Nachweise für die Erstellung eines Statusdokuments ausreichen oder ob weitere Unterlagen erforderlich sind. Typische Unterlagen sind beispielsweise: - Kaufvertrag oder Rechnung - frühere Kaufverträge - Nachweise über die Zahlung der Mehrwertsteuer oder Einfuhrabgaben - T2L oder andere zollrechtliche Dokumente - Builder's Certificate oder Werftunterlagen - CE-Konformitätserklärung - Flaggenzertifikate oder Registerauszüge - Versicherungsunterlagen - sonstige Dokumente zur Historie des Sportbootes Auch wenn Ihnen nur einzelne Unterlagen vorliegen, lohnt sich eine Prüfung. Häufig lässt sich der Unionswarenstatus bereits anhand der vorhandenen Dokumente beurteilen oder durch ergänzende Nachweise belegen.

Was ist die HIN/CIN und wo finde ich sie?

Die HIN (Hull Identification Number) bzw. CIN (Craft Identification Number) ist die eindeutige Identifikationsnummer Ihres Sportbootes – vergleichbar mit der Fahrgestellnummer eines Autos. Sie dient der eindeutigen Identifizierung des Bootes und ist für die Erstellung des Statusdokuments erforderlich. Wo finde ich die HIN/CIN? Die HIN/CIN befindet sich in der Regel: - am Heck (Spiegel) auf der Steuerbordseite des Bootes, - dauerhaft in den Rumpf eingraviert oder eingeprägt, - häufig zusätzlich auf dem CE-Typenschild im Cockpit oder im Innenbereich, - sowie oftmals in den Bootspapieren, dem Kaufvertrag oder den Werftunterlagen. Die HIN/CIN besteht aus 14 Zeichen, z. B. DE-ABC12345A323, und ist bei Booten, die seit 1998 in der EU in Verkehr gebracht wurden, regelmäßig vorhanden. Sie können die HIN/CIN nicht finden? Kein Problem. Laden Sie einfach die Unterlagen hoch, die Ihnen vorliegen. Häufig lässt sich die HIN/CIN auch aus den eingereichten Dokumenten ermitteln. Unsere KI erkennt die Nummer zudem oft automatisch auf Fotos Ihres Hecks oder Typenschilds.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Standardvorgänge ca. 7–10 Werktage. Rückfragen verlängern die Frist entsprechend.

Was kostet ein Statusdokument?

Die Grundkosten für ein Statusdokument betragen 420 EUR. Zusatzausfertigungen werden zzgl. berechnet.

Was ist die Vertretungsgarantie?

Mit der Beauftragung und Erstellung eines positiven Rechtsgutachtens zum Unionswarenstatus Ihres Sportbootes erhalten Sie zusätzlich unsere Vertretungsgarantie. Diese bedeutet: Sollte eine Zollbehörde den in unserem Gutachten festgestellten Unionswarenstatus auf Grundlage desselben, von uns geprüften Sachverhalts in Zweifel ziehen oder angreifen, übernehmen wir Ihre außergerichtliche rechtliche Vertretung gegenüber der zuständigen Zollbehörde, ohne hierfür weitere anwaltliche Gebühren zu berechnen. Die Vertretungsgarantie gilt ausschließlich für den bei Erstellung des Gutachtens von uns geprüften und zugrunde gelegten Sachverhalt. Voraussetzung ist insbesondere, dass sämtliche für die Begutachtung erheblichen Tatsachen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß vorgelegt wurden und sich die maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nach Erstellung des Gutachtens nicht geändert haben. Die Vertretungsgarantie entfällt insbesondere, wenn - nachträglich neue Tatsachen oder Unterlagen bekannt werden, die bei Erstellung des Gutachtens nicht offengelegt wurden, - sich der Sachverhalt nach Erstellung des Gutachtens verändert, - der Unionswarenstatus aufgrund später eingetretener Umstände entfällt oder beeinträchtigt wird oder - die Beanstandung der Zollbehörde auf Umständen beruht, die nicht Gegenstand unseres Gutachtens waren. Die Vertretungsgarantie umfasst die außergerichtliche anwaltliche Vertretung gegenüber der zuständigen Zollbehörde im Zusammenhang mit der Verteidigung der im Gutachten vertretenen Rechtsauffassung. Sie begründet weder eine Garantie für den Bestand des Unionswarenstatus noch eine Erfolgsgarantie für den Ausgang eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens. Mit dieser Vertretungsgarantie bringen wir zum Ausdruck, dass wir hinter der von uns nach sorgfältiger Prüfung abgegebenen rechtlichen Bewertung stehen und diese im Streitfall auch gegenüber den Zollbehörden vertreten.

Was passiert bei einer Zollkontrolle?

Bei einer Zollkontrolle kann die Zollbehörde prüfen, ob sich Ihr Sportboot zollrechtlich im freien Warenverkehr der Europäischen Union befindet. Bestehen Zweifel am Unionswarenstatus, kann sie Sie auffordern, entsprechende Nachweise vorzulegen. Je vollständiger und nachvollziehbarer Ihre Unterlagen sind, desto einfacher lässt sich der Unionswarenstatus in der Regel belegen. Fehlen belastbare Nachweise, kann die Zollbehörde den Sachverhalt näher prüfen und gegebenenfalls weitere Unterlagen anfordern. Ein anwaltlich geprüftes Statusdokument hilft dabei, die vorhandenen Nachweise strukturiert zu dokumentieren und den zugrunde liegenden Sachverhalt nachvollziehbar darzustellen.

Kann ich den Status meines Antrags verfolgen?

Ja. Nach Einreichung erhalten Sie eine Vorgangsnummer und einen geheimen Statuscode, mit denen Sie auf /status den Bearbeitungsstand abrufen können.

"Prüfung starten" - Wie funktioniert der Prozess?

Nach dem Ausfüllen des Antragsformulars und dem Hochladen Ihrer Unterlagen erfolgt zunächst eine KI-gestützte Vorprüfung. Dabei werden Ihre Angaben und Dokumente auf Vollständigkeit, Plausibilität und ihre grundsätzliche Eignung für den Nachweis des Unionswarenstatus analysiert. Die Vorprüfung zeigt Ihnen, ob Ihre Unterlagen voraussichtlich ausreichen, um ein Statusdokument zu erstellen oder ob weitere Nachweise erforderlich sein könnten. Erst wenn Sie sich für die Erstellung eines Statusdokuments entscheiden, prüfen unsere spezialisierten Rechtsanwälte das Ergebnis der Vorprüfung, bewerten Ihren individuellen Sachverhalt und erstellen das anwaltliche Statusdokument. Erst mit dieser abschließenden anwaltlichen Prüfung übernehmen wir die rechtliche Verantwortung für die darin enthaltene Bewertung.

Ist das Statusdokument ein amtliches Dokument?

Nein. Es handelt sich um ein anwaltlich erstelltes Dokument und nicht um eine behördliche Bescheinigung.

Was ist ein T2L?

Ein T2L ist ein zollrechtlicher Statusnachweis, der im Regelfall im Zusammenhang mit einer konkreten Warenbewegung ausgestellt wird. Er dient als Frachtpapier dazu, den Unionswarenstatus von Waren – und damit gegebenenfalls auch von Sportbooten – während einer Beförderung nachzuweisen. Ein T2L ist daher kein allgemeiner Nachweis des Unionswarenstatus und kann nicht für jedes Sportboot jederzeit beantragt werden. Die Ausstellung setzt grundsätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen des Zollrechts voraus und ist regelmäßig an einen konkreten Transportvorgang gebunden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen können registrierte Wirtschaftsbeteiligte unter den hierfür geltenden Voraussetzungen einen entsprechenden Statusnachweis veranlassen. Wir stehen derzeit im fachlichen Austausch mit der deutschen Zollverwaltung, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen T2L-Nachweise künftig auch für Sportboote im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit beantragt werden können. Sobald hierfür eine rechtssichere Verfahrensweise feststeht, werden wir diesen Service unseren Mandanten anbieten.