Tanis von der Mosel – European Yachting Lawyers

Geld-zurück-Garantie

Ihre Sicherheit

Wir können für Ihr Boot kein Statusdokument ausstellen oder die Zollbehörde erteilt das beantragte T2L nicht? Dann erhalten Sie die gesamte gezahlte Gebühr zurück.

Grundsätzlich gilt: Ein Statusdokument ist der Regelfall

In der überwiegenden Zahl der Fälle lässt sich der Unionswarenstatus Ihres Bootes nachweisen – unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen jeden Sachverhalt individuell.

Lässt er sich ausnahmsweise nicht nachweisen, greift die Geld-zurück-Garantie.

Auch das T2L-Zolldokument ist damit kein Risiko: Kann ein Statusdokument ausgestellt werden, erteilt die Zollbehörde mit 99-prozentiger Sicherheit auch das T2L. Sollte das ausnahmsweise nicht geschehen, erhalten Sie auch in diesem Fall die gesamte gezahlte Gebühr zurück.

Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto besser

Hilfreich sind zum Beispiel:

  • Kaufvertrag und Kaufrechnung des Bootes
  • Rechnungen von Werften, Häfen und Instandhaltungsarbeiten
  • Zoll-, Registrierungs- und Flaggenunterlagen
  • Versicherungsunterlagen und Gutachten
  • Fotos, Logbücher und sonstige Belege zur Historie des Bootes

Im Zweifel lieber mehr hochladen – unsere Anwälte sichten alles.

Wann greift die Geld-zurück-Garantie?

Nur wenn sich der Unionswarenstatus nicht nachweisen lässt, zum Beispiel wenn:

  • Fehlende Nachweise

    Es liegen keine verwertbaren Unterlagen vor.

  • Lücken in der Nachweiskette

    Die Historie des Bootes lässt sich nicht belegen.

  • Widersprüchliche Unterlagen

    Die Belege ergeben keinen belastbaren Nachweis.

  • Fehlende Mitwirkung

    Benötigte Unterlagen werden uns nicht zur Verfügung gestellt.

Diese Fälle sind die Ausnahme – bevor wir ablehnen, prüfen wir jede Möglichkeit und melden uns, wenn uns etwas fehlt.

Was umfasst die Geld-zurück-Garantie?

Kann kein Statusdokument ausgestellt werden oder erteilt die Zollbehörde das T2L nicht, erstatten wir die gesamte gezahlte Gebühr – beim Statusdokument für 490 € ebenso wie beim Paket für 710 €.

Entweder Sie erhalten Ihr Dokument – oder Ihr Geld zurück.

Geld-zurück-Garantie und Vertretungsgarantie

Die Geld-zurück-Garantie erstattet die gezahlte Gebühr, wenn wir kein Statusdokument ausstellen können oder die Zollbehörde das T2L nicht erteilt.

Die Vertretungsgarantie greift, wenn der Zoll Ihr Dokument bei einer Kontrolle nicht anerkennt: Wir übernehmen den Rechtsfall in der Sache – ohne zusätzliche Anwaltsgebühren für Sie. Mehr zur Vertretungsgarantie

Jetzt ohne Risiko starten

Stellen Sie Ihren Antrag vollständig online – mit der Sicherheit der Geld-zurück-Garantie.

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