Geld-zurück-Garantie
Ihre Sicherheit
Wir können für Ihr Boot kein Statusdokument ausstellen oder die Zollbehörde erteilt das beantragte T2L nicht? Dann erhalten Sie die gesamte gezahlte Gebühr zurück.
Grundsätzlich gilt: Ein Statusdokument ist der Regelfall
In der überwiegenden Zahl der Fälle lässt sich der Unionswarenstatus Ihres Bootes nachweisen – unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen jeden Sachverhalt individuell.
Lässt er sich ausnahmsweise nicht nachweisen, greift die Geld-zurück-Garantie.
Auch das T2L-Zolldokument ist damit kein Risiko: Kann ein Statusdokument ausgestellt werden, erteilt die Zollbehörde mit 99-prozentiger Sicherheit auch das T2L. Sollte das ausnahmsweise nicht geschehen, erhalten Sie auch in diesem Fall die gesamte gezahlte Gebühr zurück.
Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto besser
Hilfreich sind zum Beispiel:
- Kaufvertrag und Kaufrechnung des Bootes
- Rechnungen von Werften, Häfen und Instandhaltungsarbeiten
- Zoll-, Registrierungs- und Flaggenunterlagen
- Versicherungsunterlagen und Gutachten
- Fotos, Logbücher und sonstige Belege zur Historie des Bootes
Im Zweifel lieber mehr hochladen – unsere Anwälte sichten alles.
Wann greift die Geld-zurück-Garantie?
Nur wenn sich der Unionswarenstatus nicht nachweisen lässt, zum Beispiel wenn:
Fehlende Nachweise
Es liegen keine verwertbaren Unterlagen vor.
Lücken in der Nachweiskette
Die Historie des Bootes lässt sich nicht belegen.
Widersprüchliche Unterlagen
Die Belege ergeben keinen belastbaren Nachweis.
Fehlende Mitwirkung
Benötigte Unterlagen werden uns nicht zur Verfügung gestellt.
Diese Fälle sind die Ausnahme – bevor wir ablehnen, prüfen wir jede Möglichkeit und melden uns, wenn uns etwas fehlt.
Was umfasst die Geld-zurück-Garantie?
Kann kein Statusdokument ausgestellt werden oder erteilt die Zollbehörde das T2L nicht, erstatten wir die gesamte gezahlte Gebühr – beim Statusdokument für 490 € ebenso wie beim Paket für 710 €.
Entweder Sie erhalten Ihr Dokument – oder Ihr Geld zurück.
Geld-zurück-Garantie und Vertretungsgarantie
Die Geld-zurück-Garantie erstattet die gezahlte Gebühr, wenn wir kein Statusdokument ausstellen können oder die Zollbehörde das T2L nicht erteilt.
Die Vertretungsgarantie greift, wenn der Zoll Ihr Dokument bei einer Kontrolle nicht anerkennt: Wir übernehmen den Rechtsfall in der Sache – ohne zusätzliche Anwaltsgebühren für Sie. Mehr zur Vertretungsgarantie
Jetzt ohne Risiko starten
Stellen Sie Ihren Antrag vollständig online – mit der Sicherheit der Geld-zurück-Garantie.
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